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Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen

Bild einer Kanalkamera
KanaKompetenz Deutschland

Grundlage für die Dichtheitsprüfung der Abwasserkanäle für neue oder wesentlich veränderte Abwasserleitungen ist die DIN EN 1610. Für in Betrieb befindliche Abwasserleitungen gilt die Dichtheitsprüfung DIN 1986 Teil 30. Daneben sind besonders das jeweilige Landeswassergesetz und die Satzung der Gemeinde relevant. Die Dichtheitsprüfung DIN EN1610 ist eine europäische technische Norm, in der die Verfahren der  Abwasser-Dichtheitsprüfung verbindlich festgelegt werden. Gemäß DIN EN 1610 und Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 139 muss eine neu erstellte Abwasserleitung, Revisionsschacht und zugehörige Elemente vor einer Inbetriebnahme durch eine Druckprüfung mit Wasser oder mit Luft auf Dichtheit geprüft werden, genannt LC und LD (Luft) und W (Wasser).

Die DIN EN 1610 schreibt auch ein Protokoll vor, nach dem die Dichtheitsprüfung abgenommen bzw. dokumentiert werden muss. Beim Hausbau müssen Bauherren darauf achten, dass sie sich von der Baufirma oder dem Bauträger ein entsprechendes Protokoll vorlegen lassen. Das Protokoll der Dichtheitsprüfung ist je nach Abwassersatzung aufzubewahren oder der Gemeinde vorzulegen. Es enthält gemäß DIN EN 1610 i.w. folgende Inhalte: Auftraggeber, Prüfort, Datum, Uhrzeit, Adresse / Schachtnummer, Bestandsdaten des Objektes (Kanalart, Nennweite etc.), Prüfvorschriften, Drücke, Toleranzen etc. sowie das Ergebnis der Prüfung.

DWA Mitgliedsurkunde
Sachkundenachweis Dichtheitsprüfung

Neue EU Richtlinie. Nachweis bis 31.12.2015. Die Zeit drängt!

Mit der "Richtlinie des Europäischen Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser", der sog. Abwasserrichtlinie (91/271/EWG) [1], haben sich die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, bestimmte Anforderungen an das "Sammeln, Behandeln und Einleiten von kommunalem Abwasser und das Behandeln und Einleiten von Abwasser bestimmter Industriebranchen" in der Europäischen Gemeinschaft einzuhalten.

Das heißt: Grundstückseigentümer wurden damit gemäß der Eigenkontrollverordnung gesetzlich verpflichtet, Ihre Grundleitungen und Anschlusskanäle innerhalb eines privaten Grundstückes bis zum 31.12.2015 zu überprüfen und ggf. sanieren zu lassen. Hierbei ist im ersten Schritt eine optische Inspektion ausreichend. Werden hierbei Mängel festgestellt, so sind diese umgehend zu beseitigen und im Nachgang mittels Wasser- oder Luftdruck eine Dichtheitsprüfung durchzuführen.

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie das Prüfprotokoll zur Vorlage bei Ihrer Gemeinde. Wer dieser Nachweispflicht nicht nachkommt macht sich strafbar. Gelangt Abwasser durch undichte Kanäle in das Grundwasser, ist der Inhaber zum Schadensersatz verpflichtet. Aufgrund undichter Kanäle können sich für Gemeinden als abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft strafrechtliche Folgen sowie für Privatpersonen zivilrechtliche Konsequenzen ergeben. Gewässer und Boden gehören zu dem im Strafgesetzbuch StGB "geschützten Rechtsgütern". Bestraft wird, im Bezug auf den Gewässerschutz, wer fahrlässig oder vorsätzlich unbefugt ein Gewässer verunreinigt oder die Eigenschaft des Gewässers nachteilig verändert oder dies nur versucht (§ 324 StGB).

Darum sollten Sie die Angelegenheit nicht "auf die lange Bank schieben": Bundesweit gibt es ca. 1.500.000 Kilometer privater Abwasserleitungen. Experten gehen davon aus, dass zwischen 50% und 90% der Leitungen eine Dichtheitsprüfung nicht bestehen würden. Um dem anstehende Prüfaufkommen bis zum 31.12.2015 gerecht zu werden, müssten bereits heute bundesweit ca. 25.000 Arbeiter mit der Prüfung beschäftigt sein. Wer zu lange wartet riskiert einen Engpass an zertifizierten Dienstleistern, welche in der Lage sind, diese Aufgabe zu erledigen. Da Angebot und Nachfrage den Marktpreis bestimmen, ist je näher der Stichtag rückt, mit steigenden Marktpreisen zu rechnen.

Was können Sie tun:

  • Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer zuständigen Gemeinde
  • Überprüfen Sie Ihren Versicherungsschutz

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

Thomas Arnold Müller

»Für die Qualität unserer Arbeit bürge ich mit meinem Namen.«

Thomas Arnold Müller
Geschäftsführer

Zertifizierter Fachbetrieb nach DWA

DWA Sachkundiger Kanaldichtheitspr�fung

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